Bachelorarbeit

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Zulassung

Um Ihre Abschlussarbeit durchführen zu können, müssen Sie fristgerecht folgende Unterlagen beim Prüfungsamt einreichen:

  • den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit [PDF]
  • Themenvorschlag
  • die Namen der Prüferinnen bzw. Prüfer

Der Antrag muss bis zum Ende der Vorlesungszeit für das folgende Semester abgegeben werden. Das Thema und die Namen der Prüfer können in Absprache mit dem Prüfungsamt nachgereicht werden.

Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Sie die Lehrveranstaltungen der ersten fünf Semester erfolgreich abgeschlossen haben.

Thema, Bearbeitungszeit und Abgabe

Nach Zulassung zur Abschlussarbeit wird Ihnen Ihre offizielle Themenstellung ausgehändigt. Melden Sie sich dazu direkt zu Beginn des Semesters bei der Verwaltung des Fachbereichs 1. Mit dem Aushändigen beginnt die Frist von 10 Wochen. Auf begründeten Antrag kann die Frist verlängert werden. Die Themenstellung kann nach Ausgabe nur noch auf Antrag in geringem Umfang geändert werden. Entsprechende Formulare finden Sie im zentralen Web der HTW Berlin. Die Anträge müssen von Ihrem Erstbetreuer bzw. Ihrer Erstbetreuerin unterzeichnet werden. Von der schriftlichen Arbeit sind zwei gebundene Exemplare fristgerecht bei der Verwaltung des Fachbereichs 1 abzugeben. Diese Exemplare sind für die beiden Betreuer vorgesehen. Ist die Arbeit nicht vertraulich, erstellen Sie bitte ein drittes Exemplar, das bei mindestens guter Bewertung in der Hochschulbibliothek verbleibt. Eine elektronische Fassung muss im PDF-Format auf CD (bzw. USB-Stick oder per E-Mail) eingereicht werden.

Kolloquium

Nach Abgabe und Bewertung verteidigen Sie Ihre schriftliche Arbeit in einem Kolloquium. Zu einer Terminvereinbarung setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit Ihren Betreuern in Verbindung. Um zur Verteidigung zugelassen zu werden, müssen Sie alle anderen Module erfolgreich absolviert haben. Klären Sie dazu im Vorfeld mit dem Prüfungsamt, ob sämtliche Noten vorliegen.

Die Prüfung besteht aus

  • etwa 15 Minuten Vortrag und
  • ca. 30-45 Minuten Fragen zur Arbeit und zu angrenzenden Gebieten.

Direkt im Anschluss bekommen Sie die Note mitgeteilt und erhalten eine vorläufige Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums. Das Ausstellen der Zeugnisse nimmt dann noch einige Wochen in Anspruch. Die Bachelorarbeit geht mit 15 Prozent, das Kolloquium mit 10 Prozent (Studiengang Regenerative Energien) bzw. 5 Prozent (Studiengang Umwelttechnik/Regenerative Energien) in die Gesamtnote ein.

Fahrplan

  • mindestens 3 bis 6 Monate vor Beginn der Abschlussarbeit: Organisieren eines Themas z.B. bei einem Betrieb der regenerativen Energiebranche
  • Ansprechen einer Professorin oder eines Professors Ihrer Wahl bezüglich der Übernahme der Erstbetreuung
  • Organisieren der Zweitbetreuung. Bei einem oder einer externen Betreuer bzw. Betreuerin müssen Sie klären, ob die Voraussetzungen erfüllt sind (nötiger Hochschulabschluss vorhanden? Bereitschaft zur Erstellung des Gutachtens und Teilnahme an der Verteidigung?). Geben Sie ihm oder ihr die Hinweise für Zweitbetreuer
  • Stellen Sie bei einem externen Zweitbetreuer den Kontakt zur Verwaltung des Fachbereichs 1 und zu Ihrem Erstbetreuer her
  • Fristgerechte Beantragung der Zulassung zur Abschlussarbeit
  • Entgegennahme der Aufgabenstellung
  • Fristgerechtes Fertigstellen der Arbeit in engem Kontakt mit Ihren Betreuern
  • Eventuelle rechtzeitige Verlängerung der Arbeit
  • Terminvereinbarung und Durchführung des Kolloquiums