Betreuung

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Wahl des Erstbetreuers bzw. der Erstbetreuerin

Im Antrag auf Zulassung schlagen Sie ein Thema für Ihre Arbeit sowie zwei Betreuer vor. Den ersten Betreuer können Sie generell frei wählen – es muss allerdings eine Professorin oder ein Professor der HTW Berlin sein. Sinnvollerweise sollte er oder sie den entsprechenden fachlichen Hintergrund zum gewählten Thema haben. Bitte beachten Sie, dass die Zahl der Abschlussarbeiten im Studiengang Regenerative Energien recht hoch ist und daher nicht immer alle Betreuungswünsche bedient werden können. Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig mit dem Wunschbetreuer Kontakt aufzunehmen und die Betreuung verbindlich zu vereinbaren.

Wahl des Zweitbetreuers bzw. der Zweitbetreuerin

Die Zweitbetreuung kann eine Professorin oder Professor der HTW Berlin übernehmen. Wenn es fachlich geboten ist, kann dies auch ein externer Betreuer tun. Dabei bietet es sich an, dass Ihr Firmenbetreuer diese Aufgabe übernimmt. Voraussetzung ist, dass er oder sie über einen entsprechenden Hochschulabschluss verfügt. Zur Betreuung einer Bachelorarbeit muss dies ein Bachelor- oder Masterabschluss, FH-Diplom oder Uni-Diplom sein. Zur Betreuung einer Mastarbeit ist ein Masterabschluss oder ein Uni-Diplom erforderlich. Ein Bacheloarabschluss oder ein FH-Diplom ist zur Betreuung einer Masterarbeit nicht ausreichend. Außerdem sind mindestens drei Jahre Berufserfahrung erwünscht.

Lehrauftrag für Zweitbetreuer und -betreuerinnen

Externe Zweitbetreuer und -betreuerinnen erhalten für die Betreuung einen Lehrauftrag von der HTW Berlin. Dazu muss der Verwaltung vom Zweitbetreuer ein Fragebogen sowie eine Kopie der Urkunde des Hochschulabschlusses vorgelegt werden. Der Zweitbetreuer bewertet die Arbeit gemeinsam mit dem Erstbetreuer, erstellt ein schriftliches Gutachten und nimmt an der Verteidigung teil. Für den Lehrauftrag gibt es eine pauschale geringfügige Vergütung. Reise- und Übernachtungskosten zur Teilnahme an der Verteidigung können von der HTW Berlin nicht erstattet werden. Bitte informieren Sie Ihren Zweitbetreuer darüber und händigen Sie ihm die Hinweise für externe Zweitbetreuer aus. Stellen Sie rechtzeitig den Kontakt zwischen Zweitbetreuer und Verwaltung des Fachbereichs 1 sowie Ihrem Erstbetreuer her.